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Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
Inhoud
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Pflichten der Betreiber
- Art. 3 Grundlegende Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen
- Art. 4 Gefährdungsbeurteilung
- Art. 5 Schutzmaßnahmen
- Art. 6 Zusammenarbeit mit anderen Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
- Art. 7 Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen
- Art. 8 Betriebsverbot
- Abschnitt 3 Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen
- Art. 9 Durchführung von Prüfungen
- Art. 10 Feststellung von Mängeln, Nachprüfung
- Art. 11 Anlagenkataster
- Art. 12 Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten
- Art. 13 Erfahrungsaustausch
- Art. 14 Mitteilungspflichten gegenüber der Zulassungsbehörde
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
- Art. 15 Grundlegende Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
- Art. 16 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von zugelassenen Überwachungsstellen
- Art. 17 Anforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen
- Unterabschnitt 2 Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Zulassungsbehörde
- Art. 18 Einrichtung der Zulassungsbehörde
- Art. 19 Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen
- Art. 20 Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen
- Art. 21 Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen
- Art. 22 Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen
- Art. 23 Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
- Art. 24 Duldung des Aufsichtshandelns der Zulassungsbehörde
- Art. 25 Übermittlungspflichten
- Abschnitt 5 Aufsichtsbehörden
- Art. 26 Zuständigkeit für die Aufsicht
- Art. 27 Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
- Art. 28 Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungspflicht
- Art. 29 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Art. 30 Information der Zulassungsbehörde
- Abschnitt 6 Verordnungsermächtigungen, Bußgeld- und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften
- Art. 31 Verordnungsermächtigungen
- Art. 32 Bußgeldvorschriften
- Art. 33 Strafvorschriften
- Art. 34 Übergangsvorschriften