Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen · Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen
§ 1 Verwendung von Geldstrafen und GeldbußenGeltungsbereich
Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung erfasst sind ausschließlich Geldstrafen und Geldbußen, die gemäß § 92 Abs. 1 BDG 1979 über Beamtinnen und Beamte verhängt worden sind.
Verwijst naar
- Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen Art. 92