AT · VeröffentlichungsV 2018
Veröffentlichungsverordnung 2018
Inhoud
- § 0
- § 1 Veröffentlichung der Berichte über die Einräumung von Aktienoptionen
- § 2 Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses zum Rückerwerb eigener Aktien nach § 65 Abs. 1 Z 4, 6 oder 8 AktG sowie eines allfälligen Ermächtigungsbeschlusses zu ihrer Veräußerung Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses zum Rückerwerb eigener Aktien nach Paragraph 65, Absatz eins, Ziffer 4, 6, oder 8 AktG sowie eines allfälligen Ermächtigungsbeschlusses zu ihrer Veräußerung
- § 3 Veröffentlichung des Beschlusses über eine andere Art der Veräußerung eigener Aktien als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot
- § 4 Veröffentlichung der geplanten Durchführung eines auf § 65 Abs. 1 Z 4, 6 oder 8 AktG gestützten Rückerwerbsprogramms sowie einer geplanten Wiederveräußerung danach erworbener eigener Aktien Veröffentlichung der geplanten Durchführung eines auf Paragraph 65, Absatz eins, Ziffer 4, 6, oder 8 AktG gestützten Rückerwerbsprogramms sowie einer geplanten Wiederveräußerung danach erworbener eigener Aktien
- § 5 Veröffentlichung des Rückerwerbsprogramms und/oder der beabsichtigten Veräußerung eigener Aktien
- § 6 Veröffentlichung von Änderungen
- § 7 Veröffentlichung der im Rahmen eines Rückerwerbsprogramms und/oder der Veräußerung eigener Aktien durchgeführten Transaktionen
- § 8 Einschaltung von Tochterunternehmen oder Dritten
- § 9 Verhältnis zur Ad-hoc-Publizität
- § 10 Rückerwerb im Wege eines Übernahmeangebots
- § 11 Sonstige gesetzliche Mitteilungs- und/oder Veröffentlichungspflichten
- § 12 Verweise
- § 13 Inkrafttreten
- § 14 Außerkrafttreten