AbfallBPV · Abfallbehandlungspflichten
§ 9 AbfallBPVAnforderungen an die Behandlung von Kühlgeräten
2. Abschnitt Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Zur Behandlung von Kühlgeräten der Typen 1 bis 6 sind die Vorgaben der ÖVE/ÖNORM EN 50574 (ausgegeben am 01.07.2013) einzuhalten, soweit die §§ 10 bis 13 und Anhang 1 nicht anderes bestimmen. Kühlgeräte müssen die Behandlungsstufe 1, Kühlgeräte, die Treibmittel im Isolierschaum enthalten, auch die Behandlungsstufe 2 gemäß der ÖVE/ÖNORM EN 50574 durchlaufen.