ESV 2012 · Elektroschutzverordnung 2012
§ 6 ESV 2012Leitungsroller
1. Abschnitt: elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel
zur Anwendung in Dienststellen des Bundes vgl. B-ESV, BGBl. II Nr. 228/2007
Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass Leitungsroller vorzugsweise mit eingebauter Überhitzungsschutzeinrichtung verwendet werden. Leitungsroller ohne Überhitzungsschutzeinrichtung dürfen nur bei vollständig abgerolltem Kabel verwendet werden.