Erstellung von Indizes der Preisentwickl · Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen
§ 1 Erstellung von Indizes der PreisentwicklAnordnung zur Erstellung von Preisindizes
Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund
1. der Verordnung (EU) 2152/2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken;
2. der Durchführungsverordnung (EU) 1197/2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2152/2019 und
3. der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union
Preiserhebungen durchzuführen und Indizes der Importpreise zu erstellen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2025-10-30
Geciteerd door
- Erstellung von Indizes der Preisentwickl § 4
- Erstellung von Indizes der Preisentwickl § 7
- Erstellung von Indizes der Preisentwickl § 8
- Erstellung von Indizes der Preisentwickl § 9
- Erstellung von Indizes der Preisentwickl § 10
- Erstellung von Indizes der Preisentwickl § 11
- Erstellung von Indizes der Preisentwickl § 15
- Erstellung von Indizes der Preisentwickl § 20
- Erstellung von Indizes der Preisentwickl § 3
- Erstellung von Indizes der Preisentwickl § 15