GuK-BAV · Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung
§ 3 GuK-BAV
Das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ umfasst
1. 118 Unterrichtseinheiten (UE) theoretische Ausbildung, davon
a) 93 UE im Unterrichtsfach „Gesundheits- und Krankenpflege“ und
b) 25 UE im Unterrichtsfach „Einführung in die Arzneimittellehre“,
sowie
2. 48 Stunden praktische Ausbildung.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2025-01-04