ISTAV · IST-Austria-Vereinbarung (Bund – NÖ)
§ 7 ISTAVHinterlegung
Artikel VII Artikel römisch sieben
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.