SUBV · Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen
§ 1 SUBV
Das Abwehramt wird mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung im Zusammenhang mit Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 12 InfoSiG betraut.
Verwijst naar
- SUBV Art. 12