AT · NAG-DV
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
Inhoud
- § 0
- 1. Abschnitt Zu § 8 Abs. 2 NAG
- § 1 Form und Inhalt der Aufenthaltstitel
- § 2 Aufenthaltstitel
- § 2a Lichtbild
- § 2b Papillarlinienabdrücke
- 2. Abschnitt Zu § 9 Abs. 3 NAG
- § 3 Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung und der Bescheinigung des Daueraufenthalts
- § 4 Form und Inhalt des Lichtbildausweises für EWR-Bürger
- § 5 Form und Inhalt der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte
- 3. Abschnitt Zu § 19 Abs. 3 NAG
- § 6 Form der Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel
- § 7 Urkunden und Nachweise für alle Aufenthaltstitel
- § 8 Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltsbewilligungen
- § 9 Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 bis 3 NAG Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 NAG
- § 9a Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG
- 3a. Abschnitt Zu § 21a NAG
- § 9b Nachweis von Deutschkenntnissen
- 4. Abschnitt Zu § 24 Abs. 1 NAG
- § 10 Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages
- 4a. Abschnitt Zu § 50a Abs. 5 NAG
- § 10a Form und Inhalt der Bestätigung über die Antragstellung gemäß § 50a Abs. 5 NAG Form und Inhalt der Bestätigung über die Antragstellung gemäß Paragraph 50 a, Absatz 5, NAG
- 4b. Abschnitt Zu §§ 51 bis 55 und 57 NAG
- § 10b Form der Urkunden und Nachweise für Dokumentationen
- 4c. Abschnitt Zu §§ 43b und 62 NAG
- § 10c Weitere Tätigkeiten im Sinne der §§ 43b Abs. 1 Z 2 und 62 Abs. 1 Z 2 Weitere Tätigkeiten im Sinne der Paragraphen 43 b, Absatz eins, Ziffer 2 und 62 Absatz eins, Ziffer 2
- 5. Abschnitt Zu § 81 Abs. 2 NAG
- § 11 Weitergeltung von Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen
- 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 12 Übergangsbestimmungen
- § 13 Inkrafttreten
- § 14 Sprachliche Gleichbehandlung