AT · IESG
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Inhoud
- § 0
- § 1 Voraussetzungen des Anspruches
- § 1a Insolvenz-Entgelt für Abfertigung wegen Verschlechterung der Wirtschaftslage und bei überschuldetem Nachlass
- § 1b Insolvenz-Entgelt für Übertragungsbeträge
- § 2 Sprachliche Gleichbehandlung und Verweisungen
- § 3 Ausmaß des Insolvenz-Entgelts
- § 3a für Entgelt und Ansprüche aus nicht ausgeglichenen Zeitguthaben vor der Insolvenz bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Inland bei Anordnung der Geschäftsaufsicht als Ausfallshaftung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens in den übrigen Fällen und bei Insolvenzfällen im Ausland
- § 3b Für weitere Ansprüche
- § 3c Bei besonderem Kündigungs- und Entlassungsschutz
- § 3d Für Betriebspensionen
- § 4 Gewährung von Insolvenz-Entgelt bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe
- § 5
- § 6 Antrag
- § 7 Entscheidung und Auszahlung
- § 8 Pfändung, Verpfändung und Übertragung
- § 9 Widerruf und Rückforderung
- § 10 Streit über den Anspruch auf Insolvenz-Entgelt
- § 11 Übergang der Ansprüche
- § 12 Aufbringung der Mittel und Deckung des Aufwandes
- § 13 Insolvenz-Entgelt-Fonds
- § 13a Dienstnehmer-Beitragsanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung
- § 13b Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
- § 13c Ansprüche eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes bei Vertretung von Anspruchsberechtigten
- § 13d Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
- § 13f Gehaltskassenumlagen nach dem Gehaltskassengesetz 2002
- § 14 Rechtshilfe und Auskunftspflicht
- § 14a Zusammenarbeit mit ausländischen Einrichtungen
- § 15 Stempel- und Gebührenfreiheit
- § 16 Strafbestimmungen
- § 17 Übergangsbestimmungen
- § 17a Novellen; Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- § 18 Wirksamkeitsbeginn und Vollziehung
- § 19 Sonderbestimmungen