AT · Entsendung von Arbeitnehmervertretern in
Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat
Inhoud
- § 0
- 1. ABSCHNITT Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften
- § 1 Zuständigkeit zur Entsendung und Abberufung der Arbeitnehmervertreter
- § 2 Vorschlagsrecht
- § 3 Vorbereitung der Entsendung
- § 4
- § 5 Listenkoppelung
- § 6
- § 7
- § 8 Durchführung der Entsendung
- § 8a Beginn der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
- § 9 Beendigung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
- § 10
- § 11 Abberufung
- § 12
- § 13 Mitteilungspflicht des Zentralbetriebsrates
- § 14 Auskunftspflicht der Gesellschaft
- 2. ABSCHNITT
- § 15
- 2a. ABSCHNITT Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Unternehmen gemäß § 110 Abs. 2a ArbVG
- § 15a Geltungsbereich; Zuständigkeit zur Entsendung und Abberufung der Arbeitnehmervertreter
- § 15b Auskunftspflicht der Gesellschaft
- § 15c Vorschlagsrecht; Vorbereitung der Entsendung
- § 15d Prüfung der Nominierungsvorschläge
- § 15e Durchführung der Entsendung
- § 15f Abweichendes Verfahren
- § 15g Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
- § 15h Mitteilungspflicht des Zentralbetriebsrates
- 3. ABSCHNITT Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eines herrschenden Unternehmens gemäß § 110 Abs. 6 ArbVG
- § 16 Vorbereitung der Entsendung
- § 17
- § 18
- § 19 Entsendung und Abberufung der Arbeitnehmervertreter durch den Zentralbetriebsrat des herrschenden Unternehmens
- § 20 Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Mitglieder der Betriebsräte der beherrschten Unternehmen
- § 20a
- § 21 Tätigkeitsdauer der gewählten Arbeitnehmervertreter
- § 22 Beginn und Erlöschen der Mitgliedschaft der gewählten Arbeitnehmervertreter
- § 23 Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer der gewählten Arbeitnehmervertreter
- § 24 Enthebung der gewählten Arbeitnehmervertreter
- § 25
- § 26
- § 27 Ermittlung der Beteiligung an der Abstimmung
- § 28
- § 29 Ermittlung des Abstimmungsergebnisses
- § 30
- § 31
- § 31a Arbeitnehmerlose Holding
- § 31b Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Unternehmen gemäß § 110 Abs. 6 ArbVG Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Unternehmen gemäß Paragraph 110, Absatz 6, ArbVG
- § 31c Entsendung der Arbeitnehmervertreter durch die Konzernvertretung
- § 31d
- 4. ABSCHNITT Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 110 Abs. 7 ArbVG
- § 32
- § 32a
- 5. ABSCHNITT Arbeitnehmervertreter in Ausschüssen des Aufsichtsrats
- § 32b
- 6. ABSCHNITT Bezeichnung weiblicher Funktionäre von Organen der Arbeitnehmerschaft
- § 32c
- 7. ABSCHNITT Gemeinsame Bestimmungen
- § 33
- § 34
- § 35