AT · NRWO
Nationalrats-Wahlordnung 1992
Inhoud
- § 0
- 1. Abschnitt Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahlkreise
- § 1 Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag
- § 2 Landeswahlkreise, Stimmbezirke
- § 3 Regionalwahlkreise
- § 4 Zahl der Mandate in den Wahlkreisen, Berechnung nach der jeweils letzten Volkszählung
- § 5 Verlautbarung der Mandatszahlen
- 2. Abschnitt Wahlbehörden
- § 6 Allgemeines
- § 7 Wirkungskreis der Wahlbehörden und der Wahlleiter
- § 8 Gemeindewahlbehörden
- § 9 Sprengelwahlbehörden
- § 10 Bezirkswahlbehörden
- § 11 Landeswahlbehörden
- § 12 Bundeswahlbehörde
- § 13 Fristen zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreter und der Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter
- § 14 Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer
- § 15 Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen
- § 16 Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer
- § 17 Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
- § 18 Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
- § 19 Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer
- § 20 Entschädigungen für die Tätigkeit in Wahlbehörden
- § 20a Wahlbeobachter
- 1. Abschnitt Wahlrecht
- § 21
- 2. Abschnitt Wahlausschließungsgründe
- § 22 Wegen gerichtlicher Verurteilung
- 3. Abschnitt Erfassung der Wahlberechtigten
- § 23 Wählerverzeichnisse
- § 24 Ort der Eintragung
- § 25 Auflegung des Wählerverzeichnisses
- § 26 Kundmachung in den Häusern
- § 27 Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die Parteien
- § 28 Berichtigungsanträge
- § 29 Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
- § 30 Entscheidung über Berichtigungsanträge
- § 31 Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
- § 32 Beschwerden
- § 33 Behandlung der nach dem WEviG erhobenen Berichtigungsanträge und Beschwerden
- § 34 Abschluß des Wählerverzeichnisses
- § 35 Berichte über die Zahl der Wahlberechtigten
- § 36 Teilnahme an der Wahl
- § 37 Ort der Ausübung des Wahlrechts
- 4. Abschnitt Wahlkarten
- § 38 Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
- § 39 Ausstellung der Wahlkarte
- § 40 Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten
- 1. Abschnitt Wählbarkeit
- § 41
- 2. Abschnitt Wahlbewerbung
- § 42 Einbringung, erste Überprüfung und Unterstützung der Landeswahlvorschläge
- § 43 Inhalt der Landeswahlvorschläge
- § 44 Unterscheidende Parteibezeichnung und Kurzbezeichnung in den Landeswahlvorschlägen
- § 45 Landeswahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter, Ersatz des zustellungsbevollmächtigten Vertreters
- § 46 Überprüfung der Landeswahlvorschläge
- § 47 Ergänzungsvorschläge
- § 48 Landeswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern
- § 49 Abschließung und Veröffentlichung der Landeswahlvorschläge
- § 50 Zurückziehung von Landeswahlvorschlägen und Regionalparteilisten
- § 51 Rückerstattung des Kostenbeitrages
- 1. Abschnitt Wahlort und Wahlzeit
- § 52 Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden, in Wien des Magistrates
- § 53 Wahlsprengel
- § 54 Wahllokale
- § 55 Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel
- § 56 Wahllokale für Wahlkartenwähler
- § 57 Wahlzelle
- § 58 Verbotszonen
- § 59 Wahlzeit
- § 60 Vorgang bei der Briefwahl
- 2. Abschnitt Wahlzeugen
- § 61
- 3. Abschnitt Die Wahlhandlung im Inland
- § 62 Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters
- § 63 Beginn der Wahlhandlung
- § 64 Wahlkuverts
- § 65 Betreten des Wahllokals
- § 66 Persönliche Ausübung des Wahlrechts
- § 67 Identitätsfeststellung
- § 68 Stimmabgabe
- § 69 Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
- § 70 Vorgang bei Wahlkartenwählern
- § 71 Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers
- 4. Abschnitt Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts
- § 72 Ausübung des Wahlrechts von Personen mit Behandlungsbedarf oder Pflegebedarf in Heil- und Pflegeanstalten einschließlich Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe
- § 73 Ausübung der Wahl durch in ihrer Mobilität eingeschränkte oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler
- § 74 Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten
- 5. Abschnitt Amtlicher Stimmzettel
- § 75 Amtliche Stimmzettel des Landeswahlkreises
- § 76 Leerer amtlicher Stimmzettel
- § 77 Gemeinsame Bestimmungen für den amtlichen Stimmzettel
- 6. Abschnitt Gültigkeit und Ungültigkeit des amtlichen Stimmzettels
- § 78 Gültige Ausfüllung
- § 79 Vergabe von Vorzugsstimmen
- § 80 Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
- § 81 Ungültige Stimmzettel
- 7. Abschnitt Gültigkeit und Ungültigkeit des leeren amtlichen Stimmzettels
- § 82 Gültige Ausfüllung
- § 83 Ungültige Stimmzettel
- 8. Abschnitt Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses
- § 84 Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung
- § 85 Niederschrift
- § 86 Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse außerhalb von Wien
- § 87 Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- § 88 Zusammenrechnung der örtlichen Wahlergebnisse durch die Bezirkswahlbehörde
- § 89 Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden, in Statutarstädten der Sprengelwahlbehörden, an die Bezirkswahlbehörde
- § 90 Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung der Wahlakten an die Landeswahlbehörde
- § 91 Ermittlung der Vorzugsstimmen
- 1. Abschnitt Vorläufiges Wahlergebnis
- § 92 Feststellung der Zahl der von Wahlkartenwählern im Inland außerhalb des eigenen Regionalwahlkreises abgegebenen Wahlkuverts, Bericht an die Bundeswahlbehörde
- § 93 Vorläufige Ermittlung im Landeswahlkreis, Bericht an die Bundeswahlbehörde
- § 94 Behandlung übermittelter Wahlkuverts von Wahlkartenwählern im Inland. Bericht an die Bundeswahlbehörde
- § 95 Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde
- 2. Abschnitt Ermittlungen der Landeswahlbehörde
- § 96 Stimmenprotokoll mit Wahlzahl
- Erstes Ermittlungsverfahren
- § 97 Endgültiges Ergebnis im Regionalwahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien
- § 98 Zuweisung der Mandate an die Regionalbewerber der Regionalparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Regionalbewerber
- § 99 Niederschrift über das erste Ermittlungsverfahren
- Zweites Ermittlungsverfahren
- § 100 Feststellung und Bekanntgabe der Parteien, die am zweiten Ermittlungsverfahren teilnehmen
- § 101 Endgültiges Ergebnis im Landeswahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien
- § 102 Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Landesparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Bewerber
- § 103 Niederschrift über das zweite Ermittlungsverfahren
- § 104 Bericht an die Bundeswahlbehörde
- § 105 Verlautbarung der Wahlergebnisse, Übermittlung der Wahlakten
- Drittes Ermittlungsverfahren
- § 106 Einbringung der Bundeswahlvorschläge
- § 107 Ermittlung und Zuteilung der Mandate
- § 108 Zuweisung an die Bewerber, Niederschrift, Verlautbarung
- § 109 Erklärungen Doppeltgewählter
- 4. Abschnitt
- § 110 Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen
- 5. Abschnitt Nicht gewählte Bewerber
- § 111 Berufung, Ablehnung, Streichung
- § 112 Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Wahlvorschlägen
- 6. Abschnitt
- § 113 Wahlscheine
- VI. HAUPTSTÜCK römisch sechs. HAUPTSTÜCK
- § 114 Gemeinsame Durchführung der Nationalratswahl mit anderen Wahlen
- VII. HAUPTSTÜCK römisch sieben. HAUPTSTÜCK Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens
- § 115 Anwendungsbereich
- § 116 Ausschreibung der Wiederholungswahl
- § 117 Wahlberechtigte und Wählerverzeichnis; Wahlsprengel und Wahlbehörden
- § 118 Ausstellung von Wahlkarten; Wahlbehörden für Wahlkartenwähler
- § 119 Stimmabgabe durch Wahlkartenwähler
- § 120 Übermittlung der Stimmen von Wahlkartenwählern
- § 121 Ermittlung der Stimmen von Wahlkartenwählern
- VIII. HAUPTSTÜCK römisch acht. HAUPTSTÜCK Schlußbestimmungen
- § 122 Schriftliche Anbringen und Sofortmeldungen
- § 123 Fristen
- § 124 Wahlkosten
- § 125 Gebührenfreiheit
- § 126 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 127 Änderungen bei den Gebieten der Stimmbezirke
- § 127a Verweisungen
- § 127b Übergangsbestimmung
- § 128 Vollziehung
- § 129 Inkrafttreten