AT · MedienG
Mediengesetz
Inhoud
- § 0
- Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
- § 1
- Zweiter Abschnitt Schutz der journalistischen Berufsausübung; Redaktionsstatuten
- § 2 Überzeugungsschutz
- § 3 Schutz namentlich gezeichneter Beiträge
- § 4 Kein Veröffentlichungszwang
- § 5 Redaktionsstatuten
- Erster Unterabschnitt Entschädigungstatbestände
- § 6 Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung
- § 7 Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches
- § 7a Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen
- § 7b Schutz der Unschuldsvermutung
- § 7c Schutz vor verbotener Veröffentlichung
- § 8 Gemeinsame Bestimmungen
- § 8a Selbständiges Entschädigungsverfahren
- Zweiter Unterabschnitt Gegendarstellung und nachträgliche Mitteilung über den Ausgang eines Strafverfahrens
- § 9 Gegendarstellung
- § 10 Nachträgliche Mitteilung über den Ausgang eines Strafverfahrens
- § 11 Ausschluß der Veröffentlichungspflicht
- § 12 Veröffentlichungsbegehren
- § 13 Zeitpunkt und Form der Veröffentlichung
- § 14 Gerichtliches Verfahren
- § 15
- § 16 Nachträgliche Fortsetzung des Verfahrens
- § 17 Gerichtliche Anordnung der Veröffentlichung
- § 18 Geldbuße
- § 19 Verfahrenskosten
- § 20 Durchsetzung der Veröffentlichung
- § 21 Einschränkung der Anwendung auf bestimmte Websites
- Dritter Unterabschnitt Bild- und Tonaufnahmen und -übertragungen
- § 22 Verbot von Fernseh-, Hörfunk-, Film- und Fotoaufnahmen
- Vierter Unterabschnitt Verbotene Einflussnahme auf ein Strafverfahren
- § 23 Verbotene Einflußnahme auf ein Strafverfahren
- Vierter Abschnitt Impressum, Offenlegung und Kennzeichnung
- § 24 Impressum
- § 25 Offenlegung
- § 25a Informationspflichten für Mediendiensteanbieter
- § 26 Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen
- § 27 Verwaltungsübertretung
- Fünfter Abschnitt Strafrechtliche Bestimmungen
- § 28 Medienrechtliche Verantwortlichkeit
- § 29 Wahrnehmung journalistischer Sorgfalt
- § 30 Parlamentsberichterstattung
- § 31 Schutz des Redaktionsgeheimnisses
- § 32 Verjährung
- § 33 Einziehung
- § 33a Einziehung wegen Beeinträchtigung des Arbeit- oder Dienstgebers
- § 34 Urteilsveröffentlichung
- § 36 Beschlagnahme
- § 36a Durchsetzung der Einziehung und Beschlagnahme bei Websites
- § 36b Durchsetzung der Einziehung, der Beschlagnahme und der Urteilsveröffentlichung bei Websites gegen Diensteanbieter
- § 37 Veröffentlichung einer Mitteilung über das Verfahren
- § 38 Verbreitungs- und Veröffentlichungsverbot
- § 38a Entschädigung für ungerechtfertigte Beschlagnahme
- § 39 Ersatz für Veröffentlichungskosten
- § 40 Örtliche Zuständigkeit
- § 41 Ergänzende Verfahrensbestimmungen
- § 42 Anklageberechtigung
- Sechster Abschnitt Bibliotheksstücke
- § 43 Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei Druckwerken
- § 43a Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei sonstigen Medienwerken
- § 43b Sammlung und Ablieferung periodischer elektronischer Medien
- § 43c Zulässigkeit von Vervielfältigungen gesammelter oder abgelieferter Medieninhalte
- § 43d Benützung gesammelter oder abgelieferter Medieninhalte
- § 44 Ablieferung und Vergütung
- § 45 Durchsetzung
- Siebenter Abschnitt Veröffentlichung von Anordnungen und Entscheidungen
- § 46 Veröffentlichungspflicht
- Achter Abschnitt Vorschriften über die Verbreitung
- § 47 Verbreitung periodischer Druckwerke
- § 48 Anschlagen von Druckwerken
- § 49 Verwaltungsübertretung
- Neunter Abschnitt Geltungsbereich
- § 50
- § 51
- Zehnter Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 52 Begutachtungsrecht der Medien
- § 53 Inkrafttreten der Stammfassung
- § 54 Übergangsbestimmungen
- § 55 Inkrafttretensbestimmungen zu Novellen ab der Novelle BGBl. I Nr. 75/2000 Inkrafttretensbestimmungen zu Novellen ab der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2000,
- § 56 Übergangsbestimmungen zu Novellen
- § 57 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
- § 58 Vollziehung