AT · Wiener Übereinkommen über das Recht der
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
Inhoud
- § 0 (Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 156/2025 ) Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2025,) ECUADOR PERU PORTUGAL SAUDI-ARABIEN VIETNAM
- Artikel 1
- § 1 Geltungsbereich dieses Übereinkommens
- Artikel 2
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Artikel 3
- § 3 Nicht in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende internationale Übereinkünfte
- Artikel 4
- § 4 Nichtrückwirkung dieses Übereinkommens
- Artikel 5
- § 5 Gründungsverträge internationaler Organisationen und im Rahmen einer internationalen Organisation angenommene Verträge
- Artikel 6
- § 6 Vertragsfähigkeit der Staaten
- Artikel 7
- § 7 Vollmacht
- Artikel 8
- § 8 Nachträgliche Bestätigung einer ohne Ermächtigung vorgenommenen Handlung
- Artikel 9
- § 9 Annehmen des Textes
- Artikel 10
- § 10 Festlegung des authentischen Textes
- Artikel 11
- § 11 Arten der Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein
- Artikel 12
- § 12 Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Unterzeichnung
- Artikel 13
- § 13 Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Austausch der einen Vertrag bildenden Urkunden
- Artikel 14
- § 14 Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
- Artikel 15
- § 15 Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Beitritt
- Artikel 16
- § 16 Austausch oder Hinterlegung von Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden
- Artikel 17
- § 17 Zustimmung, durch einen Teil eines Vertrags gebunden zu sein, sowie Wahl zwischen unterschiedlichen Bestimmungen
- Artikel 18
- § 18 Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln
- Artikel 19
- § 19 Anbringen von Vorbehalten
- Artikel 20
- § 20 Annahme von Vorbehalten und Einsprüche gegen Vorbehalte
- Artikel 21
- § 21 Rechtswirkungen von Vorbehalten und von Einsprüchen gegen Vorbehalte
- Artikel 22
- § 22 Zurückziehen von Vorbehalten und von Einsprüchen gegen Vorbehalte
- Artikel 23
- § 23 Verfahren bei Vorbehalten
- Artikel 24
- § 24 Inkrafttreten
- Artikel 25
- § 25 Vorläufige Anwendung
- Artikel 26
- § 26 Pacta sunt servanda
- Artikel 27
- § 27 Innerstaatliches Recht und Einhaltung von Verträgen
- Artikel 28
- § 28 Nichtrückwirkung von Verträgen
- Artikel 29
- § 29 Räumlicher Geltungsbereich von Verträgen
- Artikel 30
- § 30 Anwendung aufeinanderfolgender Verträge über denselben Gegenstand
- Artikel 31
- § 31 Allgemeine Auslegungsregel
- Artikel 32
- § 32 Ergänzende Auslegungsmittel
- Artikel 33
- § 33 Auslegung von Verträgen mit zwei oder mehr authentischen Sprachen
- Artikel 34
- § 34 Allgemeine Regel betreffend Drittstaaten
- Artikel 35
- § 35 Verträge zu Lasten von Drittstaaten
- Artikel 36
- § 36 Verträge zugunsten von Drittstaaten
- Artikel 37
- § 37 Aufhebung oder Änderung der Pflichten oder Rechte von Drittstaaten
- Artikel 38
- § 38 Vertragsbestimmungen, die kraft internationaler Gewohnheit für Drittstaaten verbindlich werden
- Artikel 39
- § 39 Allgemeine Regel über die Änderung von Verträgen
- Artikel 40
- § 40 Änderung mehrseitiger Verträge
- Artikel 41
- § 41 Übereinkünfte zur Modifikation mehrseitiger Verträge zwischen einzelnen Vertragsparteien
- Artikel 42
- § 42 Gültigkeit und Weitergeltung von Verträgen
- Artikel 43
- § 43 Pflichten, die das Völkerrecht unabhängig von einem Vertrag auferlegt
- Artikel 44
- § 44 Trennbarkeit von Vertragsbestimmungen
- Artikel 45
- § 45 Verlust des Rechtes, Gründe dafür geltend zu machen, einen Vertrag als ungültig zu erklären, ihn zu beenden, von ihm zurückzutreten oder ihn zu suspendieren
- Artikel 46
- § 46 Innerstaatliche Bestimmungen über die Zuständigkeit zum Abschluß von Verträgen
- Artikel 47
- § 47 Besondere Beschränkungen der Ermächtigung, die Zustimmung eines Staates zum Ausdruck zu bringen
- Artikel 48
- § 48 Irrtum
- Artikel 49
- § 49 Betrug
- Artikel 50
- § 50 Bestechung eines Staatenvertreters
- Artikel 51
- § 51 Zwang gegen einen Staatenvertreter
- Artikel 52
- § 52 Zwang gegen einen Staat durch Drohung mit oder Anwendung von Gewalt
- Artikel 53
- § 53 Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
- Artikel 54
- § 54 Beendigung eines Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag auf Grund seiner Bestimmungen oder durch Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien
- Artikel 55
- § 55 Abnahme der Zahl der Vertragsparteien eines mehrseitigen Vertrags auf weniger als die für sein Inkrafttreten erforderliche Zahl
- Artikel 56
- § 56 Kündigung eines Vertrags oder Rücktritt von einem Vertrag, der keine Bestimmung über Beendigung, Kündigung oder Rücktritt enthält
- Artikel 57
- § 57 Suspendierung eines Vertrags auf Grund seiner Bestimmungen oder durch Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien
- Artikel 58
- § 58 Suspendierung eines mehrseitigen Vertrags auf Grund einer Übereinkunft zwischen einzelnen Vertragsparteien
- Artikel 59
- § 59 Beendigung oder Suspendierung eines Vertrags durch Abschluß eines späteren Vertrags
- Artikel 60
- § 60 Beendigung oder Suspendierung eines Vertrags infolge Vertragsverletzung
- Artikel 61
- § 61 Nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung
- Artikel 62
- § 62 Grundlegende Änderung der Umstände
- Artikel 63
- § 63 Abbruch der diplomatischen oder konsularischen Beziehungen
- Artikel 64
- § 64 Entstehung einer neuen zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
- Artikel 65
- § 65 Verfahren bei Ungültigkeit oder Beendigung eines Vertrags, beim Rücktritt von einem Vertrag oder bei Suspendierung eines Vertrags
- Artikel 66
- § 66 Verfahren zur gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Beilegung oder zum Vergleich
- Artikel 67
- § 67 Urkunden zur Ungültigerklärung oder Beendigung eines Vertrags, zum Rücktritt von einem Vertrag oder zur Suspendierung eines Vertrags
- Artikel 68
- § 68 Rücknahme von Notifikationen und Urkunden nach den Artikeln 65 und 67
- Artikel 69
- § 69 Folgen der Ungültigkeit eines Vertrags
- Artikel 70
- § 70 Folgen der Beendigung eines Vertrags
- Artikel 71
- § 71 Folgen der Ungültigkeit eines Vertrags, der im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht
- Artikel 72
- § 72 Folgen der Suspendierung eines Vertrags
- Artikel 73
- § 73 Fälle der Staatennachfolge, der Verantwortlichkeit der Staaten und des Ausbruchs von Feindseligkeiten
- Artikel 74
- § 74 Diplomatische und konsularische Beziehungen und der Abschluß von Verträgen
- Artikel 75
- § 75 Fall eines Aggressorstaates
- Artikel 76
- § 76 Depositär von Verträgen
- Artikel 77
- § 77 Aufgaben des Depositärs
- Artikel 78
- § 78 Notifikationen und Mitteilungen
- Artikel 79
- § 79 Berichtigung von Fehlern im Text oder in den beglaubigten Abschriften von Verträgen
- Artikel 80
- § 80 Registrierung und Veröffentlichung von Verträgen
- Artikel 81
- § 81 Unterzeichnung
- Artikel 82
- § 82 Ratifikation
- Artikel 83
- § 83 Beitritt
- Artikel 84
- § 84 Inkrafttreten
- Artikel 85
- § 85 Authentische Texte