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Richtlinie (EU) 2025/2459 · CELEX 32025L2459 · Verkehrspolitik

Richtlinie (EU) 2025/2459 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG hinsichtlich der Verlängerung des Zeitraums, in dem emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge in den Genuss von erheblich ermäßigten Infrastruktur- oder Benutzungsgebührensätzen oder einer Befreiung von diesen Gebühren kommen können (Text von Bedeutung für den EWR)

Erlassen
26.11.2025
In Kraft seit
24.12.2025
Umsetzungsfrist
01.01.1001
Umsetzung nach Staaten
3 / 27

EUR-Lex ↗ Nationale Maßnahmen in EUR-Lex ↗

Umsetzung nach Staaten

  1. BE Belgien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  2. AT Österreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  3. BG Bulgarien 1 nationale Maßnahmen · 2026
    • 29.05.2026 · Държавен вестник

      Постановление № 64 на Министерския съвет за изменение на Тарифата за таксите, които се събират за преминаване и ползване на републиканската пътна мрежа, приета с Постановление № 370 на Министеркия съвет от 2019 г.

  4. DE Deutschland 1 nationale Maßnahmen · 2025
    • 01.12.2025

      Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

  5. DK Dänemark Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  6. EE Estland 1 nationale Maßnahmen · 2026
    • 07.04.2026 · 107042026001 · Elektrooniline Riigi Teataja

      Liiklusseaduse muutmise seadus

  7. FI Finnland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  8. FR Frankreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  9. EL Griechenland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  10. IE Irland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  11. IT Italien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  12. HR Kroatien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  13. LV Lettland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  14. LT Litauen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  15. LU Luxemburg Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  16. MT Malta Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  17. NL Niederlande Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  18. PL Polen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  19. PT Portugal Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  20. RO Rumänien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  21. SE Schweden Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  22. SK Slowakei Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  23. SI Slowenien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  24. ES Spanien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  25. CZ Tschechien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  26. HU Ungarn Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  27. CY Zypern Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt

Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.