Richtlinie (EU) 2025/2459 · CELEX 32025L2459 · Verkehrspolitik
Richtlinie (EU) 2025/2459 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG hinsichtlich der Verlängerung des Zeitraums, in dem emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge in den Genuss von erheblich ermäßigten Infrastruktur- oder Benutzungsgebührensätzen oder einer Befreiung von diesen Gebühren kommen können (Text von Bedeutung für den EWR)
- Erlassen
- 26.11.2025
- In Kraft seit
- 24.12.2025
- Umsetzungsfrist
- 01.01.1001
- Umsetzung nach Staaten
- 3 / 27
Umsetzung nach Staaten
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BE Belgien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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AT Österreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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BG Bulgarien 1 nationale Maßnahmen · 2026
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29.05.2026 · Държавен вестник
Постановление № 64 на Министерския съвет за изменение на Тарифата за таксите, които се събират за преминаване и ползване на републиканската пътна мрежа, приета с Постановление № 370 на Министеркия съвет от 2019 г.
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29.05.2026 · Държавен вестник
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DE Deutschland 1 nationale Maßnahmen · 2025
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01.12.2025
Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
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01.12.2025
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DK Dänemark Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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EE Estland 1 nationale Maßnahmen · 2026
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07.04.2026 · 107042026001 · Elektrooniline Riigi Teataja
Liiklusseaduse muutmise seadus
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07.04.2026 · 107042026001 · Elektrooniline Riigi Teataja
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FI Finnland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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FR Frankreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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EL Griechenland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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IE Irland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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IT Italien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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HR Kroatien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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LV Lettland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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LT Litauen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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LU Luxemburg Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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MT Malta Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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NL Niederlande Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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PL Polen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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PT Portugal Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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RO Rumänien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SE Schweden Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SK Slowakei Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SI Slowenien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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ES Spanien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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CZ Tschechien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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HU Ungarn Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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CY Zypern Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.