Richtlinie (EU) 2024/2853 · CELEX 32024L2853 · Umwelt, Verbraucher und Gesundheitsschutz
Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
- Erlassen
- 23.10.2024
- In Kraft seit
- 08.12.2024
- Umsetzungsfrist
- 09.12.2026
- Umsetzung nach Staaten
- 2 / 27
Umsetzung nach Staaten
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BE Belgien keine Maßnahmen mitgeteilt
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AT Österreich keine Maßnahmen mitgeteilt
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BG Bulgarien keine Maßnahmen mitgeteilt
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DE Deutschland keine Maßnahmen mitgeteilt
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DK Dänemark keine Maßnahmen mitgeteilt
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EE Estland keine Maßnahmen mitgeteilt
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FI Finnland keine Maßnahmen mitgeteilt
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FR Frankreich keine Maßnahmen mitgeteilt
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EL Griechenland keine Maßnahmen mitgeteilt
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IE Irland keine Maßnahmen mitgeteilt
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IT Italien keine Maßnahmen mitgeteilt
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HR Kroatien 1 nationale Maßnahmen
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· 833 · Narodne Novine
Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o obveznim odnosima, NN 69-2026
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· 833 · Narodne Novine
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LV Lettland keine Maßnahmen mitgeteilt
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LT Litauen keine Maßnahmen mitgeteilt
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LU Luxemburg keine Maßnahmen mitgeteilt
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MT Malta keine Maßnahmen mitgeteilt
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NL Niederlande keine Maßnahmen mitgeteilt
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PL Polen keine Maßnahmen mitgeteilt
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PT Portugal keine Maßnahmen mitgeteilt
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RO Rumänien keine Maßnahmen mitgeteilt
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SE Schweden keine Maßnahmen mitgeteilt
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SK Slowakei 1 nationale Maßnahmen · 2026
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06.10.2026 · 242/2026 · Zbierka zákonov SR
Zákon č. 242/2026 Z. z. o zodpovednosti za škodu spôsobenú vadným výrobkom
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06.10.2026 · 242/2026 · Zbierka zákonov SR
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SI Slowenien keine Maßnahmen mitgeteilt
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ES Spanien keine Maßnahmen mitgeteilt
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CZ Tschechien keine Maßnahmen mitgeteilt
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HU Ungarn keine Maßnahmen mitgeteilt
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CY Zypern keine Maßnahmen mitgeteilt
Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.