Richtlinie (EU) 2020/700 · CELEX 32020L0700 · Verkehrspolitik
Richtlinie (EU) 2020/700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2016/797 und (EU) 2016/798 hinsichtlich der Verlängerung ihres Umsetzungszeitraums (Text von Bedeutung für den EWR)
- Erlassen
- 25.05.2020
- In Kraft seit
- 28.05.2020
- Umsetzung nach Staaten
- 3 / 27
Umsetzung nach Staaten
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BE Belgien keine Maßnahmen mitgeteilt
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AT Österreich keine Maßnahmen mitgeteilt
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BG Bulgarien keine Maßnahmen mitgeteilt
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DE Deutschland 1 nationale Maßnahmen
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MS does not consider NEM necessary
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DK Dänemark keine Maßnahmen mitgeteilt
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EE Estland keine Maßnahmen mitgeteilt
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FI Finnland keine Maßnahmen mitgeteilt
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FR Frankreich 1 nationale Maßnahmen · 2020
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31.12.2020 · 2020-1821 · Journal Officiel de la République Française (JORF)
Décret n° 2020-1821 du 29 décembre 2020 relatif à la sécurité et à l'interopérabilité ferroviaires de la partie française de la liaison fixe trans-Manche (NOR : TRAT2027150D) JORF n°0316 du 31 décembre 2020
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31.12.2020 · 2020-1821 · Journal Officiel de la République Française (JORF)
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EL Griechenland keine Maßnahmen mitgeteilt
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IE Irland keine Maßnahmen mitgeteilt
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IT Italien keine Maßnahmen mitgeteilt
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HR Kroatien keine Maßnahmen mitgeteilt
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LV Lettland keine Maßnahmen mitgeteilt
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LT Litauen keine Maßnahmen mitgeteilt
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LU Luxemburg keine Maßnahmen mitgeteilt
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MT Malta keine Maßnahmen mitgeteilt
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NL Niederlande keine Maßnahmen mitgeteilt
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PL Polen keine Maßnahmen mitgeteilt
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PT Portugal keine Maßnahmen mitgeteilt
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RO Rumänien keine Maßnahmen mitgeteilt
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SE Schweden keine Maßnahmen mitgeteilt
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SK Slowakei keine Maßnahmen mitgeteilt
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SI Slowenien keine Maßnahmen mitgeteilt
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ES Spanien 1 nationale Maßnahmen
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MS does not consider NEM necessary
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CZ Tschechien keine Maßnahmen mitgeteilt
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HU Ungarn keine Maßnahmen mitgeteilt
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CY Zypern keine Maßnahmen mitgeteilt
Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.