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Richtlinie (EU) 2013/58 · CELEX 32013L0058 · Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr

Richtlinie 2013/58/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunktes ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Solvabilität I) Text von Bedeutung für den EWR

Erlassen
11.12.2013
In Kraft seit
19.12.2013
Umsetzungsfrist
31.03.2015
Umsetzung nach Staaten
2 / 27

EUR-Lex ↗ Nationale Maßnahmen in EUR-Lex ↗

Umsetzung nach Staaten

  1. BE Belgien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  2. AT Österreich 2 nationale Maßnahmen · 2015
    • 20.02.2015 · I Nr. 34/2015 · Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich ( BGBl. )

      Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

    • 12.06.2014 · I Nr. 42/2014 · Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich ( BGBl. )

      BMF: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden

      betrifft in der Bibliothek: BMSVG

  3. BG Bulgarien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  4. DE Deutschland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  5. DK Dänemark Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  6. EE Estland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  7. FI Finnland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  8. FR Frankreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  9. EL Griechenland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  10. IE Irland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  11. IT Italien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  12. HR Kroatien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  13. LV Lettland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  14. LT Litauen 1 nationale Maßnahmen · 2013
    • 30.12.2013 · XII-719/2013 · Valstybės žinios

      Lietuvos Respublikos draudimo įstatymo pakeitimo įstatymo 2 ir 3 straipsnių pakeitimo įstatymas Nr. XII-719

  15. LU Luxemburg Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  16. MT Malta Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  17. NL Niederlande Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  18. PL Polen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  19. PT Portugal Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  20. RO Rumänien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  21. SE Schweden Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  22. SK Slowakei Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  23. SI Slowenien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  24. ES Spanien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  25. CZ Tschechien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  26. HU Ungarn Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  27. CY Zypern Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt

Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.