Richtlinie (EU) 2011/21 · CELEX 32011L0021 · Landwirtschaft
Richtlinie 2011/21/EU der Kommission vom 2. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Clethodim und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG Text von Bedeutung für den EWR
- Erlassen
- 02.03.2011
- In Kraft seit
- 01.06.2011
- Umsetzungsfrist
- 30.11.2011
- Umsetzung nach Staaten
- 0 / 27
Umsetzung nach Staaten
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BE Belgien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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AT Österreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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BG Bulgarien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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DE Deutschland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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DK Dänemark Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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EE Estland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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FI Finnland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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FR Frankreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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EL Griechenland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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IE Irland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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IT Italien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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HR Kroatien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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LV Lettland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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LT Litauen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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LU Luxemburg Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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MT Malta Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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NL Niederlande Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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PL Polen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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PT Portugal Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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RO Rumänien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SE Schweden Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SK Slowakei Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SI Slowenien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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ES Spanien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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CZ Tschechien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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HU Ungarn Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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CY Zypern Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.