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Richtlinie (EU) 2011/21 · CELEX 32011L0021 · Landwirtschaft

Richtlinie 2011/21/EU der Kommission vom 2. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Clethodim und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG Text von Bedeutung für den EWR

Erlassen
02.03.2011
In Kraft seit
01.06.2011
Umsetzungsfrist
30.11.2011
Umsetzung nach Staaten
0 / 27

EUR-Lex ↗ Nationale Maßnahmen in EUR-Lex ↗

Umsetzung nach Staaten

  1. BE Belgien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  2. AT Österreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  3. BG Bulgarien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  4. DE Deutschland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  5. DK Dänemark Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  6. EE Estland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  7. FI Finnland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  8. FR Frankreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  9. EL Griechenland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  10. IE Irland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  11. IT Italien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  12. HR Kroatien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  13. LV Lettland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  14. LT Litauen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  15. LU Luxemburg Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  16. MT Malta Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  17. NL Niederlande Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  18. PL Polen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  19. PT Portugal Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  20. RO Rumänien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  21. SE Schweden Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  22. SK Slowakei Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  23. SI Slowenien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  24. ES Spanien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  25. CZ Tschechien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  26. HU Ungarn Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  27. CY Zypern Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt

Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.