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Richtlinie (EU) 2009/24 · CELEX 32009L0024 · Unternehmensrecht

Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)

Erlassen
23.04.2009
In Kraft seit
25.05.2009
Umsetzungsfrist
31.12.1992
Umsetzung nach Staaten
1 / 27

EUR-Lex ↗ Nationale Maßnahmen in EUR-Lex ↗

Umsetzung nach Staaten

  1. BE Belgien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  2. AT Österreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  3. BG Bulgarien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  4. DE Deutschland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  5. DK Dänemark Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  6. EE Estland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  7. FI Finnland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  8. FR Frankreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  9. EL Griechenland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  10. IE Irland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  11. IT Italien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  12. HR Kroatien 1 nationale Maßnahmen · 2012
    • 14.11.2012 · 1707 · Narodne Novine

      Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o autorskom pravu i srodnim pravima

  13. LV Lettland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  14. LT Litauen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  15. LU Luxemburg Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  16. MT Malta Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  17. NL Niederlande Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  18. PL Polen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  19. PT Portugal Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  20. RO Rumänien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  21. SE Schweden Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  22. SK Slowakei Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  23. SI Slowenien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  24. ES Spanien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  25. CZ Tschechien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  26. HU Ungarn Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  27. CY Zypern Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt

Rechtsprechung des EuGH zur Richtlinie · 3

  1. C-159/23 17.10.2024 Sony Computer Entertainment Europe Ltd gegen Datel Design and Development Ltd u. a ECLI:EU:C:2024:887
  2. C-666/18 18.12.2019 IT Development SAS gegen Free Mobile SAS ECLI:EU:C:2019:1099
  3. C-128/11 03.07.2012 UsedSoft GmbH gegen Oracle International Corp ECLI:EU:C:2012:407

Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.