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Richtlinie (EU) 2008/72 · CELEX 32008L0072 · Landwirtschaft

Richtlinie 2008/72/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)

Erlassen
15.07.2008
In Kraft seit
21.08.2008
Umsetzungsfrist
31.12.1992
Umsetzung nach Staaten
2 / 27

EUR-Lex ↗ Nationale Maßnahmen in EUR-Lex ↗

Umsetzung nach Staaten

  1. BE Belgien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  2. AT Österreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  3. BG Bulgarien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  4. DE Deutschland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  5. DK Dänemark Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  6. EE Estland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  7. FI Finnland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  8. FR Frankreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  9. EL Griechenland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  10. IE Irland 1 nationale Maßnahmen · 2008
    • 26.12.2008 · S.I. No. 564 of 2008 · Iris Oifigiúl

      European Communities (Marketing of Vegetable Propagating and Plant Material, other than seed) (Amendment) Regulations 2008

  11. IT Italien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  12. HR Kroatien 1 nationale Maßnahmen · 2021
    • 13.10.2021 · 1926 · Narodne Novine

      Zakon o sjemenu, sadnom materijalu i priznavanju sorti poljoprivrednog bilja ("Narodne novine", broj 110/21)

  13. LV Lettland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  14. LT Litauen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  15. LU Luxemburg Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  16. MT Malta Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  17. NL Niederlande Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  18. PL Polen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  19. PT Portugal Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  20. RO Rumänien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  21. SE Schweden Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  22. SK Slowakei Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  23. SI Slowenien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  24. ES Spanien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  25. CZ Tschechien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  26. HU Ungarn Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
  27. CY Zypern Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt

Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.