Richtlinie (EU) 1998/23 · CELEX 31998L0023 · Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Sozialpolitik
Richtlinie 98/23/EG des Rates vom 7. April 1998 zur Ausdehnung der Richtlinie 97/81/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
- Erlassen
- 07.04.1998
- In Kraft seit
- 25.05.1998
- Umsetzungsfrist
- 07.04.2000
- Umsetzung nach Staaten
- 2 / 27
Umsetzung nach Staaten
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BE Belgien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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AT Österreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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BG Bulgarien 1 nationale Maßnahmen · 2006
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13.06.2006 · Държавен вестник
Кодекс на труда
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13.06.2006 · Държавен вестник
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DE Deutschland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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DK Dänemark Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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EE Estland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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FI Finnland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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FR Frankreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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EL Griechenland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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IE Irland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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IT Italien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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HR Kroatien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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LV Lettland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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LT Litauen 1 nationale Maßnahmen · 2003
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16.07.2003 · IX-1672 · Valstybės žinios
Lietuvos Respublikos darbuotojų saugos ir sveikatos įstatymas Nr. IX-1672
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16.07.2003 · IX-1672 · Valstybės žinios
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LU Luxemburg Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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MT Malta Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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NL Niederlande Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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PL Polen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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PT Portugal Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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RO Rumänien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SE Schweden Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SK Slowakei Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SI Slowenien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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ES Spanien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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CZ Tschechien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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HU Ungarn Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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CY Zypern Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.