Richtlinie (EU) 1998/9 · CELEX 31998L0009 · Landwirtschaft
Richtlinie 98/9/EG des Rates vom 20. Januar 1998 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 950/97 (Dänemark)
- Erlassen
- 20.01.1998
- In Kraft seit
- 29.01.1998
- Umsetzung nach Staaten
- 3 / 27
Umsetzung nach Staaten
-
BE Belgien keine Maßnahmen mitgeteilt
-
AT Österreich keine Maßnahmen mitgeteilt
-
BG Bulgarien keine Maßnahmen mitgeteilt
-
DE Deutschland keine Maßnahmen mitgeteilt
-
DK Dänemark 1 nationale Maßnahmen
-
· Administrative measures
Bekendtgørelse om tilskud til jordbrugere på visse småøer
-
· Administrative measures
-
EE Estland keine Maßnahmen mitgeteilt
-
FI Finnland keine Maßnahmen mitgeteilt
-
FR Frankreich keine Maßnahmen mitgeteilt
-
EL Griechenland keine Maßnahmen mitgeteilt
-
IE Irland keine Maßnahmen mitgeteilt
-
IT Italien keine Maßnahmen mitgeteilt
-
HR Kroatien keine Maßnahmen mitgeteilt
-
LV Lettland 1 nationale Maßnahmen
-
· 0 · Latvijas Vēstnesis
Transposition not necessary
-
· 0 · Latvijas Vēstnesis
-
LT Litauen keine Maßnahmen mitgeteilt
-
LU Luxemburg keine Maßnahmen mitgeteilt
-
MT Malta keine Maßnahmen mitgeteilt
-
NL Niederlande keine Maßnahmen mitgeteilt
-
PL Polen keine Maßnahmen mitgeteilt
-
PT Portugal keine Maßnahmen mitgeteilt
-
RO Rumänien keine Maßnahmen mitgeteilt
-
SE Schweden keine Maßnahmen mitgeteilt
-
SK Slowakei keine Maßnahmen mitgeteilt
-
SI Slowenien keine Maßnahmen mitgeteilt
-
ES Spanien keine Maßnahmen mitgeteilt
-
CZ Tschechien keine Maßnahmen mitgeteilt
-
HU Ungarn keine Maßnahmen mitgeteilt
-
CY Zypern 1 nationale Maßnahmen
-
· *** · Cyprus Gazette
No adoption necessary - Concerns Denmark.
-
· *** · Cyprus Gazette
Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.