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Richtlinie (EU) 1998/9 · CELEX 31998L0009 · Landwirtschaft

Richtlinie 98/9/EG des Rates vom 20. Januar 1998 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 950/97 (Dänemark)

Erlassen
20.01.1998
In Kraft seit
29.01.1998
Umsetzung nach Staaten
3 / 27

EUR-Lex ↗ Nationale Maßnahmen in EUR-Lex ↗

Umsetzung nach Staaten

  1. BE Belgien keine Maßnahmen mitgeteilt
  2. AT Österreich keine Maßnahmen mitgeteilt
  3. BG Bulgarien keine Maßnahmen mitgeteilt
  4. DE Deutschland keine Maßnahmen mitgeteilt
  5. DK Dänemark 1 nationale Maßnahmen
    • · Administrative measures

      Bekendtgørelse om tilskud til jordbrugere på visse småøer

  6. EE Estland keine Maßnahmen mitgeteilt
  7. FI Finnland keine Maßnahmen mitgeteilt
  8. FR Frankreich keine Maßnahmen mitgeteilt
  9. EL Griechenland keine Maßnahmen mitgeteilt
  10. IE Irland keine Maßnahmen mitgeteilt
  11. IT Italien keine Maßnahmen mitgeteilt
  12. HR Kroatien keine Maßnahmen mitgeteilt
  13. LV Lettland 1 nationale Maßnahmen
    • · 0 · Latvijas Vēstnesis

      Transposition not necessary

  14. LT Litauen keine Maßnahmen mitgeteilt
  15. LU Luxemburg keine Maßnahmen mitgeteilt
  16. MT Malta keine Maßnahmen mitgeteilt
  17. NL Niederlande keine Maßnahmen mitgeteilt
  18. PL Polen keine Maßnahmen mitgeteilt
  19. PT Portugal keine Maßnahmen mitgeteilt
  20. RO Rumänien keine Maßnahmen mitgeteilt
  21. SE Schweden keine Maßnahmen mitgeteilt
  22. SK Slowakei keine Maßnahmen mitgeteilt
  23. SI Slowenien keine Maßnahmen mitgeteilt
  24. ES Spanien keine Maßnahmen mitgeteilt
  25. CZ Tschechien keine Maßnahmen mitgeteilt
  26. HU Ungarn keine Maßnahmen mitgeteilt
  27. CY Zypern 1 nationale Maßnahmen
    • · *** · Cyprus Gazette

      No adoption necessary - Concerns Denmark.

Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.