Richtlinie (EU) 1987/287 · CELEX 31987L0287 · Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Sozialpolitik
Richtlinie 87/287/EWG des Rates vom 26. Mai 1987 über die synchronisierte Durchführung der allgemeinen Volkszählungen im Jahre 1991
- Erlassen
- 26.05.1987
- In Kraft seit
- 01.06.1987
- Umsetzungsfrist
- 31.05.1990
- Umsetzung nach Staaten
- 3 / 27
Umsetzung nach Staaten
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BE Belgien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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AT Österreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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BG Bulgarien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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DE Deutschland 1 nationale Maßnahmen · 1991
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30.10.1991 · Verwaltungsmassnahmen
Micro-Recensement en Cours
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30.10.1991 · Verwaltungsmassnahmen
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DK Dänemark 1 nationale Maßnahmen
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· Administrative measures
Recensement par registre en cours
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· Administrative measures
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EE Estland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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FI Finnland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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FR Frankreich Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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EL Griechenland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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IE Irland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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IT Italien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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HR Kroatien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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LV Lettland Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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LT Litauen Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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LU Luxemburg Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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MT Malta Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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NL Niederlande Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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PL Polen 1 nationale Maßnahmen · 2004
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28.06.2004 · 0 · Monitor Polski
Transposition considered not necessary
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28.06.2004 · 0 · Monitor Polski
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PT Portugal Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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RO Rumänien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SE Schweden Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SK Slowakei Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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SI Slowenien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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ES Spanien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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CZ Tschechien Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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HU Ungarn Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
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CY Zypern Frist abgelaufen, in EUR-Lex keine Maßnahme mitgeteilt
Eine Richtlinie verpflichtet die Staaten, bis zur Frist ein Ergebnis zu erreichen. Ist die Frist ohne Umsetzung abgelaufen, können sich Einzelne in der Regel auf klare und unbedingte Bestimmungen gegenüber dem Staat berufen (unmittelbare Wirkung). Die Daten sind die von den Staaten mitgeteilten Maßnahmen, keine Beurteilung der Vollständigkeit.