ZKDSG · Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
ZKDSG Art. 1Zweck des Gesetzes
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen.