ZApprO · Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
ZApprO Art. 28Zeitpunkt der Prüfung
Unterabschnitt 2 Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt.