WStHAusbV Art. 14Prüfungsbereiche
Abschnitt 3 Gesellenprüfung
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Bearbeiten von Oberflächen,
2.
Herstellen von Werksteinen,
3.
Terrazzo- und Werksteintechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.