WpPG Art. 16Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
Abschnitt 3 Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern
(1) Eine Vereinbarung, durch die Ansprüche nach den §§ 9, 10, 11, 14 oder 15 im Voraus ermäßigt oder erlassen werden, ist unwirksam.
(2) Weitergehende Ansprüche, die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder unerlaubten Handlungen erhoben werden können, bleiben unberührt.