WPapBerSchlG · Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
WPapBerSchlG Art. 41
Siebenter Abschnitt Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.