WPapBerSchlG · Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
WPapBerSchlG Art. 1
Erster Abschnitt Beendigung der Wertpapierbereinigung
Schlußtag im Sinne dieses Gesetzes ist der 31. Dezember 1964.
WPapBerSchlG · Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Erster Abschnitt Beendigung der Wertpapierbereinigung
Schlußtag im Sinne dieses Gesetzes ist der 31. Dezember 1964.