WaStrGPolVErmV · Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Strompolizeiverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz WaStrGPolVErmV Art. 2 In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Vorherige · Art. 1 Inhalt