WaStrGAnlErmV · Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen WaStrGAnlErmV Art. 2 In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Vorherige · Art. 1 Inhalt