VwGO · Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO Art. 107
10. Abschnitt Urteile und andere Entscheidungen
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
VwGO · Verwaltungsgerichtsordnung
10. Abschnitt Urteile und andere Entscheidungen
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.