VermittVergV · Verordnung über die Zulässigkeit der Vereinbarung von Vergütungen von privaten Vermittlern mit Angehörigen bestimmter Berufe und Personengruppen VermittVergV Art. 4Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 27. März 2002 in Kraft. ← Vorherige · Art. 3 Inhalt