VerbrVerbG · Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote
VerbrVerbG Art. 4
Erster Abschnitt
Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird nach Maßgabe der §§ 2 und 3 eingeschränkt.
VerbrVerbG · Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote
Erster Abschnitt
Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird nach Maßgabe der §§ 2 und 3 eingeschränkt.