UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG Art. 36SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
Eine Strategische Umweltprüfung ist durchzuführen bei Plänen und Programmen, die einer Verträglichkeitsprüfung nach § 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen.