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UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG Art. 3Grundsätze für Umweltprüfungen

Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen

In KraftAmtlicher Text

Umweltprüfungen umfassen die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens oder eines Plans oder Programms auf die Schutzgüter. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze und werden nach einheitlichen Grundsätzen sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.