UStG Art. 22cAusstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
Fünfter Abschnitt Besteuerung
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten: 1.
den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
2.
den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
3.
die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.