UnterlagenBergV · Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen
UnterlagenBergV Art. 3Maßstab der Karten und Lagerisse
1. Abschnitt Karten und Lagerisse für Bergbauberechtigungen
Die Karten und Lagerisse sollen 1.
bei einer Erlaubnis im Maßstab 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000,
2.
in den übrigen Fällen im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000
angefertigt werden. Die Wahl des Maßstabes richtet sich nach der Größe des Feldes sowie nach der erforderlichen Genauigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Darstellung.