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UnterlagenBergV · Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen

UnterlagenBergV Art. 3Maßstab der Karten und Lagerisse

1. Abschnitt Karten und Lagerisse für Bergbauberechtigungen

In KraftAmtlicher Text

Die Karten und Lagerisse sollen 1.

bei einer Erlaubnis im Maßstab 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000,

2.

in den übrigen Fällen im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000

angefertigt werden. Die Wahl des Maßstabes richtet sich nach der Größe des Feldes sowie nach der erforderlichen Genauigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Darstellung.