UnivSchlichtV · Verordnung zur Regelung der Organisation, des Verfahrens und der Beendigung der Beleihung oder der Beauftragung der Universalschlichtungsstelle des Bundes UnivSchlichtV Art. 9Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. ← Vorherige · Art. 8 Inhalt