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UnBefG 1979 · Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr

UnBefG 1979 Art. 10Inkrafttreten

In KraftAmtlicher Text

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705), außer Kraft. Ansprüche der Unternehmen daraus bleiben bestehen; hierfür gelten die Verfahrensvorschriften des bisherigen Rechts.