UmwG Art. 234Inhalt des Formwechselbeschlusses
Zweiter Unterabschnitt Formwechsel in eine Personengesellschaft
In dem Formwechselbeschluss müssen auch enthalten sein: 1.
die Bestimmung des Sitzes der Personengesellschaft;
2.
beim Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft die Angabe der Kommanditisten sowie des Betrages der Einlage eines jeden von ihnen;
3.
der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft.