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Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz
Inhalt
- Art. 1 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter
- Art. 1a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland
- Art. 2 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation
- Art. 2a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland
- Art. 3 Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
- Art. 4 Prüfungsausschuss
- Art. 5 Mündliche Prüfung
- Art. 5a Fachgespräch
- Art. 6 Entscheidung
- Art. 7 Rücktritt von der mündlichen Prüfung
- Art. 8 Wiederholung des Zulassungsverfahrens
- Art. 9 Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
- Art. 10 Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung in besonderen Fällen
- Art. 11