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Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz

In Kraft14 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. Art. 1 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter
  2. Art. 1a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland
  3. Art. 2 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation
  4. Art. 2a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland
  5. Art. 3 Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
  6. Art. 4 Prüfungsausschuss
  7. Art. 5 Mündliche Prüfung
  8. Art. 5a Fachgespräch
  9. Art. 6 Entscheidung
  10. Art. 7 Rücktritt von der mündlichen Prüfung
  11. Art. 8 Wiederholung des Zulassungsverfahrens
  12. Art. 9 Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
  13. Art. 10 Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung in besonderen Fällen
  14. Art. 11