TSEResZV · Verordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen an die Züchtung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Schafen TSEResZV Art. 10Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Vorherige · Art. 9 Inhalt