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TKG · Telekommunikationsgesetz

TKG Art. 144Allgemeine Informationen über Verfahrensbedingungen bei Bauarbeiten

Abschnitt 2 Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze

In KraftAmtlicher Text

Die zentrale Informationsstelle des Bundes macht die relevanten Informationen zugänglich, welche die allgemeinen Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für Bauarbeiten betreffen, die zum Zweck des Aufbaus der Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität notwendig sind. Diese Informationen schließen Angaben über Ausnahmen von Genehmigungspflichten ein.