DE · TierSchNutztV
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
Inhalt
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
- Art. 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
- Abschnitt 2 Anforderungen an das Halten von Kälbern
- Art. 5 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
- Art. 6 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
- Art. 7 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
- Art. 8 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen
- Art. 9 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen
- Art. 10 Platzbedarf bei Gruppenhaltung
- Art. 11 Überwachung, Fütterung und Pflege
- Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen
- Art. 12 Anwendungsbereich
- Art. 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
- Art. 13a Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
- Art. 14 Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
- Art. 15 Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
- Abschnitt 4 Anforderungen an das Halten von Masthühnern
- Art. 16 Anwendungsbereich
- Art. 17 Sachkunde
- Art. 18 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner
- Art. 19 Anforderungen an das Halten von Masthühnern
- Art. 20 Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof
- Abschnitt 5 Anforderungen an das Halten von Schweinen
- Art. 21 Anwendungsbereich
- Art. 22 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
- Art. 23 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel
- Art. 24 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
- Art. 25 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
- Art. 26 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
- Art. 27 Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln
- Art. 28 Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln
- Art. 29 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
- Art. 30 Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
- Abschnitt 6 Anforderungen an das Halten von Kaninchen
- Art. 31 Anwendungsbereich
- Art. 32 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen
- Art. 33 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen
- Art. 34 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen
- Art. 35 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kaninchen
- Art. 35a Sachkunde
- Art. 36 Besondere Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen
- Art. 37 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtkaninchen
- Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
- Art. 44 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 45 Übergangsregelungen
- Art. 46 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)