Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

DE · TierSchNutztV

Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

In Kraft42 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Art. 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
  5. Art. 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
  6. Abschnitt 2 Anforderungen an das Halten von Kälbern
  7. Art. 5 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
  8. Art. 6 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
  9. Art. 7 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
  10. Art. 8 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen
  11. Art. 9 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen
  12. Art. 10 Platzbedarf bei Gruppenhaltung
  13. Art. 11 Überwachung, Fütterung und Pflege
  14. Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen
  15. Art. 12 Anwendungsbereich
  16. Art. 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
  17. Art. 13a Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
  18. Art. 14 Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
  19. Art. 15 Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
  20. Abschnitt 4 Anforderungen an das Halten von Masthühnern
  21. Art. 16 Anwendungsbereich
  22. Art. 17 Sachkunde
  23. Art. 18 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner
  24. Art. 19 Anforderungen an das Halten von Masthühnern
  25. Art. 20 Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof
  26. Abschnitt 5 Anforderungen an das Halten von Schweinen
  27. Art. 21 Anwendungsbereich
  28. Art. 22 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
  29. Art. 23 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel
  30. Art. 24 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
  31. Art. 25 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
  32. Art. 26 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
  33. Art. 27 Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln
  34. Art. 28 Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln
  35. Art. 29 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
  36. Art. 30 Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
  37. Abschnitt 6 Anforderungen an das Halten von Kaninchen
  38. Art. 31 Anwendungsbereich
  39. Art. 32 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen
  40. Art. 33 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen
  41. Art. 34 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen
  42. Art. 35 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kaninchen
  43. Art. 35a Sachkunde
  44. Art. 36 Besondere Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen
  45. Art. 37 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtkaninchen
  46. Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
  47. Art. 44 Ordnungswidrigkeiten
  48. Art. 45 Übergangsregelungen
  49. Art. 46 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)