TelekAGSa · Satzung der Deutsche Telekom AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) TelekAGSa Art. 4Bekanntmachungen I. Allgemeine Bestimmungen In KraftAmtlicher Text Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. ← Vorherige · Art. 3 Inhalt Art. 5 · Nächste →