TAMG Art. 82Verhältnis zu anderen Gesetzen
Unterabschnitt 12 Sonstige Durchführungsbestimmungen
Die Vorschriften des Betäubungsmittel- und des Atomrechts, des Anti-Doping-Gesetzes und des Tierschutzgesetzes bleiben von den Vorschriften dieses Gesetzes unberührt.