SVHV · Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
SVHV Art. 19Deckungsfähigkeit
Zweiter Abschnitt Ausführung des Haushaltsplans
Deckungsfähige Ausgaben dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zugunsten einer anderen Ausgabe verwendet werden.